Fahrtkostenzuschuss zu Semestertickets für Studenten/innen

Die Förderung in Höhe von € 75 pro Semester wird auf Grundlage nachfolgender Förderungsbedingungen gewährt:

  • Gewährung der Unterstützung (Altersobergrenze: 25 Jahre) - solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
  • Der Hauptwohnsitz muss das ganze Semester, für das die Unterstützung gewährt wird, in Pühret bestehen – Die Förderung wird somit im Nachhinein gewährt.
  • Vorlage der Kopie des Ausweises bzw. die Rechnung über den Ankauf des Semestertickets
  • Vorlage der Inskriptionsbestätigung einer öffentlichen Universität, Privatuniversität oder Fachhochschule - offiziell zugelassen lt. Liste des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bzw. www.studieren.at.
  • Nachweis über den finanziellen Nachteil, wenn der Hauptwohnsitz nicht in den Studienort verlegt wird.