Schulgeld Privatschulbesuch

Die Gemeinden Pitzenberg, Pühret und Rutzenham gewähren jenen Eltern, deren Kind(er) eine Privatschule besuchen und die dafür Schulgeld (Elternbeitrag) zu bezahlen haben, einen KOSTENBEITRAG in der Höhe von 60 % des tatsächlich entrichteten Schulgeldes.


Für die Auszahlung dieses Schulgeldes gilt folgende Regelung: 
Gewährt wird das Schulgeld nur im Pflichtschulalter (einschl. 9. Schuljahr) und es gelangt am Ende des Schuljahres gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (HÖHE DES ELTERNBEITRAGES MUSS DARAUS ERSICHTLICH SEIN) zur Auszahlung.